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Liebe Patienten, liebe Eltern,

Herzlich Willkommen auf der Homepage Ihrer Fachpraxis für Kieferorthopädie Dr. med. dent. Antje Erler in Meißen.

Wir stehen für moderne, ganzheitliche und schonende Kieferorthopädie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

Eine ausführliche Anamnese und Beratung ist uns sehr wichtig, damit Zahn- und Kieferfehlstellungen bestmöglich korrigiert werden können.

Vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin, telefonisch oder über unser Online-Termin-System.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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In den meisten Fällen beginnt eine kieferorthopädische Behandlung in der Phase des Wechselgebisses. Es gibt jedoch Zahn- und Kieferfehlstellungen (vorzeitiger Zahnverlust, Kreuzbiss, unterer Frontzahnvorbiss, ausgeprägter Überbiss), die eine im Milchgebiss beginnende Behandlung notwendig machen können.

Eine Frühbehandlung als vorbeugende Maßnahme, bei ausgeprägten Fehlstellungen wird mit herausnehmbaren Zahnspangen über einen Zeitraum von etwa 18 Monaten durchgeführt, um das natürliche Wachstum zu lenken und den Zahnwechsel zu überwachen und zu steuern.


Die Hauptbehandlung mit herausnehmbaren und festsitzenden Apparaturen (Multibracket, elastischen Bögen, reibungsarmen Brackets, Bracketumfeldversiegelung) zur Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen im Wechsel- und bleibenden Gebiss erstreckt sich über einen Zeitraum von ca. 12 – 24 Monaten, je nach Grad der Fehlstellung.

Im Anschluss darauf, erfolgt die ca. 12 - monatige Stabilisierungsphase mit herausnehmbaren Zahnspangen, durchsichtigen Schienen und ggf. einem geklebten Retainer.


Behandlung von Zahnfehlstellungen mit zahnfarbenen und reibungsarmen Brackets, innenliegenden Brackets oder „unsichtbaren“ Schienen (z.B. Invisalign). Vorbereitende kieferorthopädische Maßnahmen für einen stabilen Zahnersatz (präprothetische Kieferorthopädie).

Bei ausgeprägten Kieferfehlstellungen Korrektur durch kombinierte Kieferorthopädische und kieferchirurgische Behandlung.


Kiefergelenksbeschwerden (CMD- Cranio- Mandibuläre- Dysfunktion)

Funktionsdiagnostik und Therapie mit individuellen Schienen und in Zusammenarbeit mit Ihrem Physiotherapeuten/ Osteopathen.

Schnarchtherapie

Individuelle Schienenapparaturen (z. B. IST-Gerät) zur Behandlung der obstruktiven Schlafapnoe in Zusammenarbeit mit HNO-Ärzten und Schlaflaboren.


Die Kieferorthopädie zählt zu den zahnmedizinischen Fachgebieten.
Im Kern befasst sie sich mit Zahn- und Kieferfehlstellungen:

· ihrer Entstehung
· der Diagnostik
· der Vorbeugung
· und der Therapie


Ziel der kieferorthopädischen Behandlung ist es, die Funktion von Kiefer und Zähnen wiederherzustellen. Dabei werden unter Anderem auch ästhetische Aspekte berücksichtigt. Fehler in der Funktion gehen auch meist mit Beeinträchtigungen des Aussehens einher.

+ Wie entwickeln sich die Zähne?
Die Entwicklung der Zähne beginnt bereits sehr früh beim Embryo im Mutterleib. Dabei bildet sich zunächst die Zahnleiste, eine kleine Verdickung im Kiefer. Aus ihr gehen dann sowohl die Milchzähne, als auch etwas später die bleibenden Zähne hervor. Die Entwicklung von Zähnen und Kiefer verläuft parallel: Zuerst kommen die Milchzähne. Die bleibenden Zähne entstehen während Ober- und Unterkiefer des Kindes weiter wachsen.

Aufbau der Zähne

Milchzähne und bleibende Zähne bestehen im Wesentlichen aus vier Schichten:

Die Pulpa

Die Pulpa enthält Bindegewebszellen, Blutgefäße und Nerven und bildet damit das Zahninnere. Hier wird der eigentliche Zahnschmerz wahrgenommen.

Das Dentin (Zahnbein)

Während des gesamten Lebens bildet sich immer wieder neues Dentin, so dass kleine Schädigungen sich von selbst reparieren. Bei Karies muss das erkrankte Dentin aber dennoch entfernt und ersetzt werden, weil die Reparaturprozesse zu langsam ablaufen um wieder vollständig zu heilen.

Der Zahnschmelz

Er bedeckt die Zahnkrone. Der Zahnschmelz stellt die härteste Substanz des Körpers dar, ist allerdings sehr säureanfällig. Der Zahnschmelz wird ausschließlich während des Zahnwachstums gebildet. Schäden, z. B. durch eine Karies, können somit nicht mehr vom Körper repariert werden.

Das Wurzelzement

Über der Zahnwurzel bildet Das Wurzelzement die äußerste Schicht . Es ist weicher als der Zahnschmelz. Sollten die Zahnwurzeln zum Teil freiliegen, kann es somit schnell zu einer Karies oder andere Schäden zu durch festes Zähneputzen kommen.
+ Wann ist eine kieferorthopädische Behandlung notwendig?
Wenn die Fehlstellung von Zähnen und/oder Kiefer zu Beeinträchtigungen der Funktion führt oder die Gesundheit der Kiefergelenke, Zähne oder des Zahnhalteapparates gefährdet ist, ist die kieferorthopädische Therapie notwendig und ratsam . Oft geht damit eine Einschränkung des Aussehens einher, da sich die Kiefer - und Zahnstellungen unter anderem auch auf das Gesichtsprofil auswirken.

Die Ziele der kieferorthopädischen Therapie

Ästhetik

Die Attraktivität eines Gesichts hängt unter Anderem von den Zähnen und der Form der Kiefer ab. Unregelmäßig angeordnete oder schief stehende Zähne wirken oft unschön, selbst wenn sie gut gepflegt werden. Eine Kieferfehlstellung kann darüber hinaus auch die Gesichtszüge negativ beeinflussen: Bei einem starken Vorbiss erscheint das Gesicht zum Beispiel oft „grimmig“, weil der Unterkiefer vorsteht.

Eine kieferorthopädische Therapie verbessert somit nicht nur die Funktion, sondern wirkt sich darüber hinaus positiv auf die Ästhetik aus. So kann sie die Zähne regelmäßiger und schöner wirken lassen. Außerdem trägt sie dazu bei, das Gesicht harmonisch zu formen.

Verbesserung der Funktion

Durch die kieferorthopädische Therapie wird eine ideale Verzahnung angestrebt, bei der ein möglichst geringer Aufwand einen großen Erfolg ermöglicht. Die Zähne von Ober- und Unterkiefer sollen genau an den korrekten Stellen aufeinander treffen. Schlucken, Abbeißen und Zerkleinern von Nahrung, die Atmung und das Sprechen laufen so problemlos ab.

Zahngesundheit und Prophylaxe

Bei Zahnfehlstellungen entwickeln sich häufig Schmutznischen zwischen den verschobenen Zähnen. Das sind Winkel, die mit Zahnbürste oder Zahnseide nur ungenügend gereinigt werden können und in denen sich dann bakterielle Beläge festsetzen können. Sie begünstigen so die Entstehung von Karies oder Erkrankungen vom Zahnhalteapparat (Parodontitis), Zahnfleisch und fördern den Verlust von Zahnsubstanz. Mit einer abgestimmten kieferorthopädischen Therapie können diese Risiken vermindert werden.

Schutz vor Kiefergelenksproblemen

Eine passende Verzahnung der Zähne von Unter- und Oberkiefer reduziert das Risiko von Kiefergelenksproblemen. Bei einer Fehlstellung kommt es oftmals zu Fehlbelastungen, die unter Anderen zu Muskelschmerzen (Craniomandibuläre Dysfunktion) und einer vorzeitigen, gesteigerten Abnutzung der Zähne sowie der Kiefergelenke führen können. Ob und in welchem Ausmaß eine Craniomandibuläre Dysfunktion vorliegt, kann mit der Funktionsanalyse bestimmt werden.

Vor einer Implantation oder der Anpassung von Zahnersatz

Die kieferorthopädische Korrektur dient weiterhin zur Vorbehandlung bei weitergehenden Therapien, insbesondere bei Erwachsenen: Wenn fehlende Zähne über längere Zeit nicht ersetzt wreden, können sich dadurch die Nachbarzähne verschieben. Damit ein Implantat, eine Teilprothese oder eine Brücke eingefügt werden kann, so müssen im Vorfeld die Zähne unter Umständen wieder an die richtigen Stellen verschoben werden.


Was ist eine Zahnfehlstellung?

Von einer Zahnfehlstellung (dentoalveoläre Dysgnathie) wird dann gesprochen, wenn ein oder mehrere Zähne im Ober- oder Unterkiefer nicht korrekt angeordnet sind. Sie können z. B. nicht an ihrer vorgesehenen Stelle herauswachsen, schief stehen oder gedreht sein.

Zahnfehlstellungen können zum Einen rein ästhetische Auswirkungen haben, d. h. einfach unschön aussehen. Zum Beispiel können die oberen Schneidezähne nicht gerade stehen, ohne jedoch das Essen oder das Sprechen und die Zahnreinigung zu beeinträchtigen.

In den meisten Fällen führen allerdings schon geringe Abweichungen von der idealen Zahnstellung zu funktionalen Einschränkungen. So kann bei gekippten Schneidezähnen das Abbeißen erschwert sein. Zahnfehlstellungen gehen ebenfalls mit einem erhöhtem Risiko für Karies und Parodontitis einher. Häufig sind unregelmäßig angeordnete Zähne mit Zahnbürste oder Zahnseide nur unzureichend zu pflegen.

Was ist eine Kieferfehlstellung?

Bei Kieferfehlstellungen (skelettale Dysgnathie) ist die Form von Ober- oder Unterkiefer beeinträchtigt, es kann z. B. der Oberkiefer zu schmal sein. Zu den Kieferfehlstellungen zählt ebenfalls, wenn die Lage von Ober- und Unterkiefer zueinander nicht korrekt ist. Kieferfehlstellungen können zu Schmerzen und einer verfrühten Abnutzung der Kiefergelenke führen. Weiterhin können sie das Aussehen des Gesichts gravierend beeinträchtigen, z. B. wenn der Unterkiefer erheblich größer oder kleiner als der Oberkiefer ist.

Zur Diagnose und Behandlung werden Zahn- und Kieferfehlstellungen in ein Raster eingeordnet und damit bewertet. Das bekannteste Ordnungssystem sind die Angle-Klassen.

Zusammenhang Zahn- und Kieferfehlstellungen

Kieferfehlstellungen bewirken in aller Regel auch eine Fehlstellung der Zähne. Zahnfehlstellungen hingegen können auftreten, obwohl beide Kiefer in Lage, Form und Größe zueinander passen. Während des Wachstums können schief stehende Zähne die Entwicklung der Kiefer negativ beeinflussen und zu einer Kieferfehlstellung führen.

Zahn- und Kieferfehlstellungen können einerseits genetische Ursachen haben, aber auch durch umweltbedingte Faktoren entstehen.


Kieferorthopädische Behandlungen sind bei Erwachsenen längst keine Seltenheit mehr und jederzeit möglich.

Der Unterschied zur Behandlung bei Kindern und Jugendlichen:

Da der Kieferknochen bereits ausgewachsen ist, können Kieferfehlstellungen nur noch beschränkt kieferorthopädisch beeinflusst werden. Häufig ist zu ihrer Korrektur eine Kombination aus kieferorthopädischer / kieferchirurgischer Therapie notwendig.

Fehlstellungen der Zähne können mit modernen Methoden der Kieferorthopädie korrigiert werden. Dazu können feste Zahnspangen, Aligner (durchsichtige Zahnschienen) und Miniimplantate eingesetzt werden. Bei Erwachsenen ist der Zahnhalteapparat, welcher die Zähne im Kiefer verankert, weniger flexibel als bei Kindern und das Knochenwachstum abgeschlossen. Daher lassen sich die Zähne langsamer bewegen, was die Behandlungsdauer oft etwas verlängert.

Behandlungsgeräte

Bei Erwachsenen werden in den meisten Fällen feste Zahnspangen und durchsichtige Zahnschienen (Aligner) eingesetzt. Dabei liegt der Schwerpunkt vor Allem auf modernen, unauffälligen Methoden, welche das Aussehen während der Behandlung wenig beeinträchtigen.

Überblick über die möglichen Behandlungsgeräte

· Feste Zahnspangen
          · Selbstligierende Brackets
          · Lingualtechnik
          · Zahnfarbene Brackets
          · Minibrackets

· Durchsichtige, herausnehmbare Zahnschienen (Aligner)
· Retentionsgeräte
          · Lingualretainer
          · Herausnehmbare Haltespangen

Präprothetische Kieferorthopädie

Mit der präprothetischen Kieferorthopädie wird die Anpassung von Zahnersatz wie Brücken, Implantaten und Prothesen vorbereitet.

Die Behandlung kann notwendig sein, wenn:

· die Nachbarzähne gekippt sind und keine Brücke tragen können
· die Zähne im Frontzahnbereich wegen Platzmangel verschoben sind (frontaler Engstand)
· die Zähne von Ober- und Unterkiefer nicht richtig zusammenbeißen (Okklusionsstörung)
· Zähne von Natur aus fehlen (Nichtanlage von Zähnen) und Platz für einen Zahnersatz geschaffen werden soll

In der präprothetischen Kieferorthopädie arbeiten Kieferorthopäde und Zahnarzt oft eng zusammen. Unsere Hauptaufgabe besteht darin, Ihre Zähne wieder gerade zu rücken. Ihr Zahnarzt versorgt schließlich die Zahnlücke.

Parodontologische Kieferorthopädie

Mit der parodontologischen Kieferorthopädie kann die Parodontitis-Therapie beim Zahnarzt sinnvoll unterstützt und ergänzt werden.

Wann ist eine ergänzende kieferorthopädische Behandlung sinnvoll?

Mit der kieferorthopädischen Therapie können

· gegeneinander verschobene Zähne regelgerecht eingeordnet werden. Dadurch werden Schmutznischen beseitigt, die die Zahnpflege erschweren und das Risiko für Entzündungen erhöhen · Zähne wieder in den Kiefer geschoben werden (intrudiert), wenn sie zu weit herausgewachsen sind, zum Beispiel weil der Zahn im Gegenkiefer längere Zeit gefehlt hat · Frontzähne, zwischen denen sich durch die Parodontitis Lücken gebildet haben, wieder korrekt angeordnet werden

Die Chancen für einen langfristigen Zahnerhalt kann die kieferorthopädische Therapie erhöhen und wesentlich zur Verbesserung der Ästhetik beitragen.

Kieferchirurgie

Bei einer kombinierten kieferorthopädischen-kieferchirurgischen Behandlung wird die Fehlstellung der Zähne durch eine feste Zahnspange korrigiert und die Kieferfehlstellung durch einen chirurgischen Eingriff behandelt.


Möglichst Bereits im Kindes- und Jugendalter sollten Zahn- und Kieferfehlstellungen korrigiert werden. Die Behandlung ist dann häufig einfacher und schneller als eine verspätete Therapie im Erwachsenenalter. Da das Kieferwachstum zu diesem frühen Zeitpunkt noch nicht vollständig abgeschlossen ist, kann es durch gezielte kieferorthopädische Maßnahmen gebremst oder gefördert werden. Bei Erwachsenen ist bei Kieferfehlstellungen zur Korrektur oft ein ergänzender chirurgischer Eingriff notwendig.

Wann zum Kieferorthopäden?

Nicht jede leichte Zahnfehlstellung muss allerdings behandelt werden, da sich manche ausschließlich ästhetisch auswirken. Es ist jedoch sinnvoll, Ihr Kind rechtzeitig kieferorthopädisch untersuchen zu lassen.

Es ist nicht immer gleich zu erkennen, ob „nur“ die Ästhetik oder auch die Funktion bzw. der Zusammenbiss beeinträchtigt sind und ob sich im weiteren Verlauf die Fehlstellung verschlechtern wird. Weiterhin sollte die Therapie gelegentlich schon im Milchzahngebiss begonnen werden, wenn z. B. gravierenden Fehlstellungen wie einem Kreuzbiss, starker Überbiss oder Vorbiss auftreten. Kann frühzeitig eingriffen werden, so lässt sich bei ungünstigen Gewohnheiten eine lange Therapie vermeiden.

Zusammenarbeit mit Ihrem Hauszahnarzt

Bereits Die Milchzähne spielen eine große Rolle für die weitere Entwicklung des bleibenden Gebisses. Es ist daher ratsam, Kinder bereits ab Hervortreten der Milchzähne langsam an Besuche bei Ihrem Zahnarzt zu gewöhnen. Er hilt Ihnen bei Prophylaxe und behandelt Zahn- und Zahnfleischerkrankungen. Außerdem beobachtet er die Entwicklung von Kiefer und Zähnen und gibt Hinweise, ob eine kieferorthopädische Therapie eventuell notwendig werden könnte.

Wichtig: Während der kieferorthopädischen Therapie bleibt Ihr Zahnarzt immer Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Behandlung von Zahnfleischerkrankungen und Karies geht. Daher sollten Sie unbedingt Ihre Kontrolltermine einhalten.

Enstehung

Fehlstellungen von Kiefer und Zähnen haben häufig mehrere Ursachen. Im Wesentlichen wird zwischen genetisch bedingten Faktoren und umweltbedingten Ursachen wie dem Verhalten unterschieden.

Vorbeugung

Bei erblich bedingten Fehlstellungen ist eine Vorbeugung nicht möglich. Waren Sie von einer Zahn- oder Kieferfehlstellung betroffen, sollten Sie daher Ihr Kind rechtzeitig, etwa im Alter von 4 Jahren, von uns oder Ihrem Hauszahnarzt untersuchen lassen.

Beginn

Der Beginn der Therapie im Kindesalter richtet sich unter anderem nach:

· der vorliegenden Fehlstellung,
· dem Schweregrad der Fehlstellung
· und dem Stand der individuellen Zahn- und Kieferentwicklung des Kindes.

Unter folgenden Voraussetzungen beginnt die Therapie bereits im Milchzahngebiss:

· bei gravierenden Fehlstellungen, z. B. einem Kreuzbiss, starken Vorbiss, starken Überbiss
· bei problematischen Angewohnheiten wie Daumenlutschen, dauerhafter Mundatmung
· wenn Milchzähne frühzeitig fehlen

Trotz einer Frühbehandlung ist häufig eine nachfolgende Hauptbehandlung notwendig. Durch den frühzeitigen Beginn wird sie in der Regel um einiges erleichtert.

Dauer

Die Dauer der kieferorthopädischen Behandlung richtet sich nach Art der Fehlstellung, dem Schweregrad und dem primären Behandlungsziel. Wichtig ist auch die Mitarbeit des Kindes, besonders bei herausnehmbaren Zahnspangen. Je gravierender die Fehlstellung ist, desto mehr Zeit nimmt generell die Korrektur in Anspruch.

Im Durchschnitt ist eine Behandlung im Milchzahngebiss nach ca. eineinhalb Jahren abgeschlossen. Im Wechselgebiss dauert sie dagegen 3 Jahre. Bei sehr starken Kieferfehlstellungen kann auch ein nachfolgender kieferchirurgischer Eingriff im Erwachsenenalter notwendig werden.

Mundhygiene

Die Mundhygiene ist während der kieferorthopädischen Behandlung noch wichtiger als zuvor: An herausnehmbaren Spangen können sich immer Essensreste und bakterielle Beläge festsetzen.

Bei festen Zahnspangen muss ebenfalls auf eine sehr gründliche Zahnpflege geachtet werden. Durch den Behandlungsbogen und die Brackets entstehen schlecht zugängliche Bereiche auf den Zahnoberflächen. Werden die Zähne nicht sorgfältig geputzt, bildet sich um die Brackets eine Initialkaries oder eine weitergehende Karies. Auch Zahnfleischentzündungen können so entstehen.


Vor jeder kieferorthopädischen Therapie steht natürlich eine umfassende und sorgfältige Diagnose. Sie ist bei Kindern sowie Erwachsenen weitgehend gleich und umfasst folgende Schritte:

· Erstuntersuchung:

    · Krankengeschichte (Anamnese)
    · Entwicklungsstand bei Kindern (Allgemeinbefund)
    · Aussehen des Gesichts, im Profil und von vorn (extraoraler Befund)
    · Untersuchung von Mundgesundheit, Zähnen, Kieferknochen, Mundhygiene und weiterer Strukturen im Mund (intraoraler Befund)

· Röntgenaufnahmen:

    · Panoramaaufnahme
    · Fern-Röntgen-Seitenaufnahme (FRS)
    · Gegebenenfalls Handwurzelaufnahme (Kinder und Jugendliche)

· Bei Kindern eine zusätzliche Wachstumsanalyse
· Erstellung von Kiefermodellen
· In der Regel eine Fotoanalyse
· Gegebenenfalls eine Funktionsanalyse

Die Ergebnisse der Untersuchungen werden zu diagnostischen Unterlagen zusammengefasst, in denen die individuelle Fehlstellung genau beschrieben wird. Als Basis dienen die Angle-Klassen. Mit Hilfe der diagnostischen Unterlagen werden dann in Folge die Therapieschritte geplant und ein Heil- und Kostenplan erstellt. Vom Befund ausgehend werden die entsprechenden Therapiegeräte ausgewählt.


Ziel einer jeden kieferorthopädischen Behandlung ist es, ein normal verzahntes (eugnathes) Gebiss zu erhalten. Dazu kommen je nach Ausprägung & Art der Fehlstellung der Kiefer oder der Zähne unterschiedliche Therapiegeräte zum Einsatz.

Welche Therapiegeräte gibt es?

Grundlegend wird zwischen folgenden Zahnspangenarten unterschieden:

Prophylaxegeräte

Zahn- und Kieferfehlstellungen sind zumeist nicht angeboren, sondern werden im Laufe der Zeit erworben, z. B. durch nachteilige Angewohnheiten wie Daumenlutschen oder ständiges Atmen durch den Mund. Auch fehlende Milchzähne können sich unvorteilhaft auswirken. Dem kann schon im Milchzahngebiss Mit Prophylaxegeräten, z. B. der Mundvorhofplatte, dem Lückenhalter und der Silikonspange entgegengewirkt werden.

Mechanische und funktionskieferorthopädische Geräte

Aktive Therapiegeräte üben mechanische Kräfte auf die Zähne, den Kieferknochen, das Zahnhaltegewebe (Parodont), und die Kiefergelenke aus. So werden die Zähne in die gewünschte Richtung bewegt & das Wachstum des Kiefers beeinflusst. Zu den aktiven Geräten zählen aktive Platten, herausnehmbare Zahnspangen, durchsichtige Zahnschienen (Aligner) und feste Zahnspangen, die so genannten Multibracketapparaturen.

Funktionskieferorthopädische Geräte nutzen die natürlichen körpereigenen Kräfte wie beispielsweise der Wangen- oder Kaumuskulatur, um eine entsprechende Korrektur zu erzielen. Sie liegen meist lose im Mund und sind herausnehmbar. Mit passiven Therapiegeräten wird nicht nur das Wachstum der Kiefer beeinflusst und die Zahnstellung verändert. Sie wirken ebenfalls auf die Mundmuskulatur ein, die durch diese Geräte gezielt gehemmt oder trainiert werden kann. Der Übergang zwischen aktiver und passiver Zahnspange ist allerdings fließend, da die meisten Zahnspangen beide Elemente enthalten.

Herausnehmbare und festsitzende Zahnspangen

Herausnehmbare Zahnspangen dienen zur Korrektur von Kieferfehlstellungen während des Wechsels von den Milch- zu den bleibenden Zähnen. Auch kleinere Zahnbewegungen sind damit möglich. Feste Zahnspangen (Multibracket-Apparaturen) hingegen ermöglichen allumfassende Bewegungen der Zähne. Ein Sonderfall stellen herausnehmbare durchsichtige Zahnschienen (Aligner) dar.

Außenzahnspange und intraorale Geräte

In einigen Fällen können herkömmliche herausnehmbare und feste Zahnspangen nicht ausreichen, um die gewünschte Korrektur zu erreichen, z. B. wenn das Wachstum des Oberkiefers gehemmt bzw. gefördert werden soll oder die hinteren Backenzähne bewegt werden sollen. Zur Verfügung stehen dann verschiedene Außenzahnspangen (Headgear und Gesichtsmasken), welche am Kopf abgestützt ihre Wirkung erzielen.


Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur kieferorthopädische Behandlungskosten, die vor dem 18. Lebensjahr beginnen. Erwachsene tragen ihre Kosten generell selbst – unabhängig davon, ob die Therapie eine ästhetische Korrektur bewirken soll oder aus medizinischen Gründen durchgeführt werden soll.

Sollte eine Umstellungsosteotomie notwendig sein, d.h. wenn die Stellung der Kiefer chirurgisch korrigiert werden muss, trägt die Krankenkasse in den meisten Fällen die Kosten für die Operation und die damit einhergehende kieferorthopädische Therapie.

Generell wird nur eine kieferorthopädische Behandlung nur nach den Standards der gesetzlichen Kassen gezahlt.

Die Bedingungen für eine Kostenübernahme bei Kindern

Ausreichender Schweregrad der Fehlstellung

Seit 2002 wird die Fehlstellung im kieferorthopädischen Indikationssystem (KIG) eingestuft. Für die Kostenübernahme muss die Fehlstellung die Funktion erheblich beeinträchtigen, z. B. Kauen oder Abbeißen erschweren. Die Kostenübernahme wird häufig verweigert, wenn:

· die Fehlstellung nur leicht ist und auch nur das Aussehen beeinträchtigt (KIG Grad 1)
· die Fehlstellung aus medizinischen Gründen behandelt werden sollte, aber nicht stark genug ausgeprägt ist. (KIG Grad 2)

Bei Fehlstellungen des Schweregrads 3, 4 und 5 nach KIG übernimmt die gesetzliche Krankenkasse generell die Kosten für die Behandlung nach ihren eigenen Standards.

Im Anschluss wird dann ein Heil- und Kostenplan erstellt, welchen Sie unterschreiben müssen. Dieser wird dann bei Ihrer Krankenkasse eingereicht. Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse einen Bescheid, ob und welche Kosten der Behandlung übernommen werden können.

Häufig ist auch bei einem KIG Grad 2 dann eine Behandlung empfehlenswert, wenn beispielsweise die Fehlstellung im Laufe der Jahre gravierender werden könnte. Dazu beraten wir Sie gern in unserer Praxis.

Behandlung nach den Standards der gesetzlichen Krankenkassen

Die Krankenkassen übernehmen eine sogenannte „ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige“ Behandlung. Dazu werden vor Allem Verfahren nach den Standards der gesetzlichen Kassen gezählt. Darüber hinausgehende kieferorthopädische Behandlungen müssen privat getragen werden. Hierzu beraten wir Sie gern in unserer Praxis.

Mitarbeit des Patienten

Eine kieferorthopädische Therapie kann in der Regel nur erfolgreich verlaufen, wenn die Patienten selbst mitarbeiten, z. B. indem sie die herausnehmbare Zahnspange auch wirklich tragen. Deswegen müssen Sie zunächst 20 Prozent (ab dem zweiten Kind 10 Prozent) der Behandlungskosten übernehmen. Nach erfolgreichem Abschluss der Therapie, erhalten Sie Ihren Eigenanteil von Ihrer Kasse zurück.

Zusatzversicherungen

Nicht jede kieferorthopädische Behandlung wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt. Ähnlich wie bei Zahnersatz ist die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen im Laufe der Zeit immer weiter gesunken. Private Zusatzversicherungen können unter Umständen einen Teil der Kosten übernehmen. Sie zahlt oft nach erfolgreichem Abschluss der Therapie.

Darauf sollten Sie achten:

· Frühzeitiger Abschluss
Die Versicherungsunternehmen zahlen in der Regel lediglich dann für eine kieferorthopädische Therapie, wenn sie bei Vertragsschluss noch nicht abzusehen war. Daher ist ein Vertragabschluss oft nur bei jüngeren Kindern lohnend, bevor eine Fehlstellung diagnostiziert wurde.

· Übernahme für KIG 2
Das Kieferorthopädische Indikationssystem (KIG) beschreibt die Ausprägung der Fehlstellung. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Behandlung ab einem bestimmten Schweregrad, ab KIG Grad 3 bis 5. Fehlstellungen KIG Grad 1 betreffen ausschließlich die Ästhetik. Dies zahlen auch private Zusatzversicherungen in der Regel nicht. Fehlstellungen KIG Grad 2 hingegen sollten aus medizinischer Sicht in vielen Fällen behandelt werden. Oft übernimmt die Zusatzversicherung die Kosten anteilig oder ganz.

· Übernahme der außervertraglichen Leistungen
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen eine kieferorthopädische Behandlung nach ihren Standards. Darüber hinausgehende kieferorthopädische Maßnahmen (außervertragliche Leistungen) müssen privat getragen werden. Eine Zusatzversicherung sollte diese idealerweise ebenfalls anteilig übernehmen.
 
Über unsere Praxis


Unser freundliches Praxisteam heißt Sie in modernen Räumlichkeiten willkommen und unterstützt Sie sehr gern bei Ihrer Behandlung.

Wir legen besonderen Wert auf eine entspannte Behandlungsatmosphäre in unserer für Sie liebevoll gestalteten Praxis.


Mit moderner Technik, z.B. unserem digitalen Röntgengerät stellen wir schnell, sicher und strahlungsarm präzise Aufnahmen zur genauen Diagnostik her.

Im praxiseigenen Labor fertigt unsere Technikerin hochwertige und individuelle Zahnspangen und kann bei einer notwendigen Reparatur schnelle Hilfe direkt vor Ort anbieten.

Unser
PraxisTeam


Jessica Pflug
Zahnmedizinische Fachangestelllte


Michaela Raditzky
Prophylaxeassistentin

Elke Herrmann
Zahntechnikerin


Dr. Antje Erler
Fachzahnärztin für Kieferorthopädie


Petra Beyer
Rezeption

Roswitha Pilz
Reinigungskraft


Sybille Fohlert
Prophylaxeassistentin

 

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Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen:

Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

3. Datenerfassung auf unserer Website

Cookies

Die Internetseiten verwenden teilweise so genannte Cookies. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Cookies dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert.

Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind so genannte „Session-Cookies“. Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Andere Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert bis Sie diese löschen. Diese Cookies ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen.

Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browser aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.

Cookies, die zur Durchführung des elektronischen Kommunikationsvorgangs oder zur Bereitstellung bestimmter, von Ihnen erwünschter Funktionen (z. B. Warenkorbfunktion) erforderlich sind, werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gespeichert. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Speicherung von Cookies zur technisch fehlerfreien und optimierten Bereitstellung seiner Dienste. Soweit andere Cookies (z. B. Cookies zur Analyse Ihres Surfverhaltens) gespeichert werden, werden diese in dieser Datenschutzerklärung gesondert behandelt.

Server-Log-Dateien

Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:

Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.

Die Erfassung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der technisch fehlerfreien Darstellung und der Optimierung seiner Website – hierzu müssen die Server-Log-Files erfasst werden.

Kontaktformular

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt somit ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.

Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

Anfrage per E-Mail, Telefon oder Telefax

Wenn Sie uns per E-Mail, Telefon oder Telefax kontaktieren, wird Ihre Anfrage inklusive aller daraus hervorgehenden personenbezogenen Daten (Name, Anfrage) zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bei uns gespeichert und verarbeitet. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) und/oder auf unseren berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), da wir ein berechtigtes Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen haben.

Die von Ihnen an uns per Kontaktanfragen übersandten Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

Verarbeiten von Daten (Kunden- und Vertragsdaten)

Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Rechtsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten). Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme unserer Internetseiten (Nutzungsdaten) erheben, verarbeiten und nutzen wir nur, soweit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme des Dienstes zu ermöglichen oder abzurechnen.

Die erhobenen Kundendaten werden nach Abschluss des Auftrags oder Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.

4. Plugins und Tools

Google Web Fonts

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Die Google Fonts sind lokal installiert. Eine Verbindung zu Servern von Google findet dabei nicht statt.

Google Maps

Diese Seite nutzt über eine API den Kartendienst Google Maps. Anbieter ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Zur Nutzung der Funktionen von Google Maps ist es notwendig, Ihre IP Adresse zu speichern. Diese Informationen werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Der Anbieter dieser Seite hat keinen Einfluss auf diese Datenübertragung.

Die Nutzung von Google Maps erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote und an einer leichten Auffindbarkeit der von uns auf der Website angegebenen Orte. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.

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