Dr. med. dent. Antje Erler
FACHZAHNÄRZTIN FÜR KIEFERORTHOPÄDIE

Über die Kieferortopädie

Kieferorthopädie in Meißen

Das ist Kieferorthopädie

Die Kieferorthopädie ist ein Fachbereich der Zahnmedizin. Sie beschäftigt sich mit der Entstehung, Diagnostik, Vorbeugung und Therapie von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Das Ziel kieferorthopädischer Behandlungen ist es, Funktion und Ästhetik von Kiefer und Zähnen in Einklang zu bringen. Denn häufig beeinträchtigen funktionelle Probleme – etwa beim Kauen, Atmen oder Sprechen – auch das äußere Erscheinungsbild.

Warum eine kieferorthopädische Behandlung sinnvoll ist

Zahnaufbau und -entwicklung

Die Entwicklung der Zähne beginnt bereits sehr früh beim Embryo im Mutterleib. Dabei bildet sich zunächst die Zahnleiste, eine kleine Verdickung im Kiefer. Aus ihr gehen dann sowohl die Milchzähne, als auch etwas später die bleibenden Zähne hervor. Die Entwicklung von Zähnen und Kiefer verläuft parallel: Zuerst kommen die Milchzähne. Die bleibenden Zähne entstehen während Ober- und Unterkiefer des Kindes weiter wachsen.

Die Pulpa

Die Pulpa enthält Bindegewebszellen, Blutgefäße und Nerven. Sie bildet damit das Zahninnere. Hier wird der eigentliche Zahnschmerz wahrgenommen.

Das Zahnbein

Während des gesamten Lebens bildet sich immer wieder neues Dentin, so dass kleine Schädigungen sich von selbst reparieren. Bei Karies muss das erkrankte Dentin aber dennoch entfernt und ersetzt werden, weil die Reparaturprozesse zu langsam ablaufen um wieder vollständig zu heilen.

Der Zahnschmelz

Er bedeckt die Zahnkrone. Der Zahnschmelz stellt die härteste Substanz des Körpers dar, ist allerdings sehr säureanfällig. Der Zahnschmelz wird ausschließlich während des Zahnwachstums gebildet. Schäden, z. B. durch eine Karies, können somit nicht mehr vom Körper repariert werden.

Das Wurzelzement

Über der Zahnwurzel bildet Das Wurzelzement die äußerste Schicht . Es ist weicher als der Zahnschmelz. Sollten die Zahnwurzeln zum Teil freiliegen, kann es somit schnell zu einer Karies oder andere Schäden zu durch festes Zähneputzen kommen.

Zahn- & Kieferfehlstellungen

Zahn- und Kieferfehlstellungen können einerseits genetische Ursachen haben, aber auch durch umweltbedingte Faktoren entstehen.

Zahnfehlstellungen

Von einer Zahnfehlstellung (dentoalveoläre Dysgnathie) wird dann gesprochen, wenn ein oder mehrere Zähne im Ober- oder Unterkiefer nicht korrekt angeordnet sind. Sie können z. B. nicht an ihrer vorgesehenen Stelle herauswachsen, schief stehen oder gedreht sein.

Zahnfehlstellungen können zum Einen rein ästhetische Auswirkungen haben, d. h. einfach unschön aussehen. Zum Beispiel können die oberen Schneidezähne nicht gerade stehen, ohne jedoch das Essen oder das Sprechen und die Zahnreinigung zu beeinträchtigen.

In den meisten Fällen führen allerdings schon geringe Abweichungen von der idealen Zahnstellung zu funktionalen Einschränkungen. So kann bei gekippten Schneidezähnen das Abbeißen erschwert sein. Zahnfehlstellungen gehen ebenfalls mit einem erhöhtem Risiko für Karies und Parodontitis einher. Häufig sind unregelmäßig angeordnete Zähne mit Zahnbürste oder Zahnseide nur unzureichend zu pflegen.

Kieferfehlstellungen

Bei Kieferfehlstellungen (skelettale Dysgnathie) ist die Form von Ober- oder Unterkiefer beeinträchtigt, es kann z. B. der Oberkiefer zu schmal sein. Zu den Kieferfehlstellungen zählt ebenfalls, wenn die Lage von Ober- und Unterkiefer zueinander nicht korrekt ist. Kieferfehlstellungen können zu Schmerzen und einer verfrühten Abnutzung der Kiefergelenke führen. Weiterhin können sie das Aussehen des Gesichts gravierend beeinträchtigen, z. B. wenn der Unterkiefer erheblich größer oder kleiner als der Oberkiefer ist.

Zur Diagnose und Behandlung werden Zahn- und Kieferfehlstellungen in ein Raster eingeordnet und damit bewertet. Das bekannteste Ordnungssystem sind die Angle-Klassen.

Zusammenhang Zahn- und Kieferfehlstellungen

Kieferfehlstellungen bewirken in aller Regel auch eine Fehlstellung der Zähne. Zahnfehlstellungen hingegen können auftreten, obwohl beide Kiefer in Lage, Form und Größe zueinander passen. Während des Wachstums können schief stehende Zähne die Entwicklung der Kiefer negativ beeinflussen und zu einer Kieferfehlstellung führen.

Wann eine kieferorthopädische Behandlung sinnvoll ist

Wenn die Fehlstellung von Zähnen und/oder Kiefer zu Beeinträchtigungen der Funktion führt oder die Gesundheit der Kiefergelenke, Zähne oder des Zahnhalteapparates gefährdet ist, ist die kieferorthopädische Therapie notwendig und ratsam . Oft geht damit eine Einschränkung des Aussehens einher, da sich die Kiefer – und Zahnstellungen unter anderem auch auf das Gesichtsprofil auswirken. Deshalb verfolgt die Kieferorthopädie folgende Ziele:

Funktion

Durch die kieferorthopädische Therapie wird eine ideale Verzahnung angestrebt, bei der ein möglichst geringer Aufwand einen großen Erfolg ermöglicht. Die Zähne von Ober- und Unterkiefer sollen genau an den korrekten Stellen aufeinander treffen. Schlucken, Abbeißen und Zerkleinern von Nahrung, die Atmung und das Sprechen laufen so problemlos ab.

Ästhetik

Unregelmäßig angeordnete oder schief stehende Zähne wirken oft unschön, selbst wenn sie gut gepflegt werden. Eine Kieferfehlstellung kann darüber hinaus auch die Gesichtszüge negativ beeinflussen. Eine kieferorthopädische Therapie wirkt sich positiv auf die Ästhetik aus. So kann sie die Zähne regelmäßiger und schöner wirken lassen. Außerdem trägt sie dazu bei, das Gesicht harmonisch zu formen.

Vorbereitung auf Zahnersatz

Die kieferorthopädische Korrektur dient weiterhin zur Vorbehandlung bei weitergehenden Therapien, insbesondere bei Erwachsenen: Wenn fehlende Zähne über längere Zeit nicht ersetzt wreden, können sich dadurch die Nachbarzähne verschieben. Damit ein Implantat, eine Teilprothese oder eine Brücke eingefügt werden kann, so müssen im Vorfeld die Zähne unter Umständen wieder an die richtigen Stellen verschoben werden.

Zahngesundheit & Prophylaxe

Bei Zahnfehlstellungen entwickeln sich häufig Schmutznischen zwischen den verschobenen Zähnen. Das sind Winkel, die mit Zahnbürste oder Zahnseide nur ungenügend gereinigt werden können und in denen sich dann bakterielle Beläge festsetzen können. Sie begünstigen so die Entstehung von Karies oder Erkrankungen vom Zahnhalteapparat (Parodontitis), Zahnfleisch und fördern den Verlust von Zahnsubstanz. Mit einer abgestimmten kieferorthopädischen Therapie können diese Risiken vermindert werden.

Schutz vor Kiefergelenksproblemen

Eine passende Verzahnung der Zähne von Unter- und Oberkiefer reduziert das Risiko von Kiefergelenksproblemen. Bei einer Fehlstellung kommt es oftmals zu Fehlbelastungen, die unter Anderen zu Muskelschmerzen (Craniomandibuläre Dysfunktion) und einer vorzeitigen, gesteigerten Abnutzung der Zähne sowie der Kiefergelenke führen können. Ob und in welchem Ausmaß eine Craniomandibuläre Dysfunktion vorliegt, kann mit der Funktionsanalyse bestimmt werden.

Diagnose

Vor jeder kieferorthopädischen Therapie steht natürlich eine umfassende und sorgfältige Diagnose. Sie ist bei Kindern & Jugendlichen sowie Erwachsenen weitgehend gleich und umfasst folgende Schritte:

Erstuntersuchung:

  • Krankengeschichte (Anamnese)
  • Entwicklungsstand bei Kindern (Allgemeinbefund)
  • Aussehen des Gesichts, im Profil und von vorn (extraoraler Befund)
  • Untersuchung von Mundgesundheit, Zähnen, Kieferknochen, Mundhygiene und weiterer Strukturen im Mund (intraoraler Befund)

Röntgenaufnahmen:

  • Panoramaaufnahme
  • Fern-Röntgen-Seitenaufnahme (FRS)
  • Gegebenenfalls Handwurzelaufnahme (Kinder und Jugendliche)
  • Bei Kindern eine zusätzliche Wachstumsanalyse
  • Erstellung von Kiefermodellen
  • In der Regel eine Fotoanalyse
  • Gegebenenfalls eine Funktionsanalyse


Die Ergebnisse der Untersuchungen werden zu diagnostischen Unterlagen zusammengefasst, in denen die individuelle Fehlstellung genau beschrieben wird. Als Basis dienen die Angle-Klassen. Mit Hilfe der diagnostischen Unterlagen werden dann in Folge die Therapieschritte geplant und ein Heil- und Kostenplan erstellt. Vom Befund ausgehend werden die entsprechenden Therapiegeräte ausgewählt.

Therapiegeräte

Ziel einer jeden kieferorthopädischen Behandlung ist es, ein normal verzahntes (eugnathes) Gebiss zu erhalten. Dazu kommen je nach Ausprägung & Art der Fehlstellung der Kiefer oder der Zähne unterschiedliche Therapiegeräte zum Einsatz. Grundlegend wird zwischen folgenden Zahnspangenarten unterschieden:

Prophylaxegeräte

Zahn- und Kieferfehlstellungen sind zumeist nicht angeboren, sondern werden im Laufe der Zeit erworben, z. B. durch nachteilige Angewohnheiten wie Daumenlutschen oder ständiges Atmen durch den Mund. Auch fehlende Milchzähne können sich unvorteilhaft auswirken. Dem kann schon im Milchzahngebiss Mit Prophylaxegeräten, z. B. der Mundvorhofplatte, dem Lückenhalter und der Silikonspange entgegengewirkt werden.

Mechanische Geräte

Aktive Therapiegeräte üben mechanische Kräfte auf die Zähne, den Kieferknochen, das Zahnhaltegewebe (Parodont), und die Kiefergelenke aus. So werden die Zähne in die gewünschte Richtung bewegt & das Wachstum des Kiefers beeinflusst. Zu den aktiven Geräten zählen aktive Platten, herausnehmbare Zahnspangen, durchsichtige Zahnschienen (Aligner) und feste Zahnspangen, die so genannten Multibracketapparaturen.

Funktionskieferorthopädische Geräte

Funktionskieferorthopädische Geräte nutzen die natürlichen körpereigenen Kräfte wie beispielsweise der Wangen- oder Kaumuskulatur, um eine entsprechende Korrektur zu erzielen. Sie liegen meist lose im Mund und sind herausnehmbar. Mit passiven Therapiegeräten wird nicht nur das Wachstum der Kiefer beeinflusst und die Zahnstellung verändert. Sie wirken ebenfalls auf die Mundmuskulatur ein, die durch diese Geräte gezielt gehemmt oder trainiert werden kann. Der Übergang zwischen aktiver und passiver Zahnspange ist allerdings fließend, da die meisten Zahnspangen beide Elemente enthalten.

Herausnehmbare und festsitzende Zahnspangen

Herausnehmbare Zahnspangen dienen zur Korrektur von Kieferfehlstellungen während des Wechsels von den Milch- zu den bleibenden Zähnen. Auch kleinere Zahnbewegungen sind damit möglich. Feste Zahnspangen (Multibracket-Apparaturen) hingegen ermöglichen allumfassende Bewegungen der Zähne. Ein Sonderfall stellen herausnehmbare durchsichtige Zahnschienen (Aligner) dar.

Außenzahnspange und intraorale Geräte

In einigen Fällen können herkömmliche herausnehmbare und feste Zahnspangen nicht ausreichen, um die gewünschte Korrektur zu erreichen, z. B. wenn das Wachstum des Oberkiefers gehemmt bzw. gefördert werden soll oder die hinteren Backenzähne bewegt werden sollen. Zur Verfügung stehen dann verschiedene Außenzahnspangen (Headgear und Gesichtsmasken), welche am Kopf abgestützt ihre Wirkung erzielen.

Kosten

Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur kieferorthopädische Behandlungskosten, die vor dem 18. Lebensjahr beginnen. Erwachsene tragen ihre Kosten generell selbst – unabhängig davon, ob die Therapie eine ästhetische Korrektur bewirken soll oder aus medizinischen Gründen durchgeführt werden soll.

Sollte eine Umstellungsosteotomie notwendig sein, d.h. wenn die Stellung der Kiefer chirurgisch korrigiert werden muss, trägt die Krankenkasse in den meisten Fällen die Kosten für die Operation und die damit einhergehende kieferorthopädische Therapie.

Generell wird nur eine kieferorthopädische Behandlung nur nach den Standards der gesetzlichen Kassen gezahlt.

Die Bedingungen für eine Kostenübernahme bei Kindern

Ausreichender Schweregrad der Fehlstellung

Seit 2002 wird die Fehlstellung im kieferorthopädischen Indikationssystem (KIG) eingestuft. Für die Kostenübernahme muss die Fehlstellung die Funktion erheblich beeinträchtigen, z. B. Kauen oder Abbeißen erschweren. Die Kostenübernahme wird häufig verweigert, wenn:

· die Fehlstellung nur leicht ist und auch nur das Aussehen beeinträchtigt (KIG Grad 1)
· die Fehlstellung aus medizinischen Gründen behandelt werden sollte, aber nicht stark genug ausgeprägt ist. (KIG Grad 2)

Bei Fehlstellungen des Schweregrads 3, 4 und 5 nach KIG übernimmt die gesetzliche Krankenkasse generell die Kosten für die Behandlung nach ihren eigenen Standards.

Im Anschluss wird dann ein Heil- und Kostenplan erstellt, welchen Sie unterschreiben müssen. Dieser wird dann bei Ihrer Krankenkasse eingereicht. Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse einen Bescheid, ob und welche Kosten der Behandlung übernommen werden können.

Häufig ist auch bei einem KIG Grad 2 dann eine Behandlung empfehlenswert, wenn beispielsweise die Fehlstellung im Laufe der Jahre gravierender werden könnte. Dazu beraten wir Sie gern in unserer Praxis.

Behandlung nach den Standards der gesetzlichen Krankenkassen

Die Krankenkassen übernehmen eine sogenannte „ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige“ Behandlung. Dazu werden vor Allem Verfahren nach den Standards der gesetzlichen Kassen gezählt. Darüber hinausgehende kieferorthopädische Behandlungen müssen privat getragen werden. Hierzu beraten wir Sie gern in unserer Praxis.

Mitarbeit des Patienten

Eine kieferorthopädische Therapie kann in der Regel nur erfolgreich verlaufen, wenn die Patienten selbst mitarbeiten, z. B. indem sie die herausnehmbare Zahnspange auch wirklich tragen. Deswegen müssen Sie zunächst 20 Prozent (ab dem zweiten Kind 10 Prozent) der Behandlungskosten übernehmen. Nach erfolgreichem Abschluss der Therapie, erhalten Sie Ihren Eigenanteil von Ihrer Kasse zurück.

Zusatzversicherungen

Nicht jede kieferorthopädische Behandlung wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt. Ähnlich wie bei Zahnersatz ist die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen im Laufe der Zeit immer weiter gesunken. Private Zusatzversicherungen können unter Umständen einen Teil der Kosten übernehmen. Sie zahlt oft nach erfolgreichem Abschluss der Therapie.

Darauf sollten Sie bei Zusatzversicherungen achten:

Frühzeitiger Abschluss
Die Versicherungsunternehmen zahlen in der Regel lediglich dann für eine kieferorthopädische Therapie, wenn sie bei Vertragsschluss noch nicht abzusehen war. Daher ist ein Vertragsabschluss oft nur bei jüngeren Kindern lohnend, bevor eine Fehlstellung diagnostiziert wurde.

Übernahme für KIG 2
Das Kieferorthopädische Indikationssystem (KIG) beschreibt die Ausprägung der Fehlstellung. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Behandlung ab einem bestimmten Schweregrad, ab KIG Grad 3 bis 5. Fehlstellungen KIG Grad 1 betreffen ausschließlich die Ästhetik. Dies zahlen auch private Zusatzversicherungen in der Regel nicht. Fehlstellungen KIG Grad 2 hingegen sollten aus medizinischer Sicht in vielen Fällen behandelt werden. Oft übernimmt die Zusatzversicherung die Kosten anteilig oder ganz.

Übernahme der außervertraglichen Leistungen
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen eine kieferorthopädische Behandlung nach ihren Standards. Darüber hinausgehende kieferorthopädische Maßnahmen (außervertragliche Leistungen) müssen privat getragen werden. Eine Zusatzversicherung sollte diese idealerweise ebenfalls anteilig übernehmen.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann sollte man mit der kieferorthopädischen Behandlung beginnen?

Eine erste Vorstellung beim Kieferorthopäden wird etwa im Alter von 9 bis 10 Jahren empfohlen – spätestens, wenn die bleibenden Zähne durchbrechen. In bestimmten Fällen kann auch schon früher eine Behandlung sinnvoll sein (Frühbehandlung).

Das ist individuell verschieden. Je nach Fehlstellung und Methode dauert eine aktive Behandlung in der Regel zwischen 12 und 36 Monaten. Anschließend folgt eine Phase zur Stabilisierung (Retention), meist mit einer losen Spange oder einem Retainer.

Es gibt verschiedene Systeme – abhängig vom Alter, Befund und Wunsch nach Unauffälligkeit: Herausnehmbare Zahnspangen (oft bei Kindern), Feste Zahnspangen mit Metall- oder Keramikbrackets, Transparente Aligner (wie Invisalign®)

Direkt nach dem Einsetzen oder Nachstellen der Spange kann es kurzzeitig zu Druck oder Spannungsgefühlen kommen. Diese klingen meist nach wenigen Tagen ab. Stärkere Schmerzen sind selten und gut behandelbar.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren die Kosten, wenn die Fehlstellung medizinisch notwendig ist. Bei Erwachsenen ist eine Kostenübernahme nur in Ausnahmefällen möglich. Aligner und ästhetischere Varianten sind oft Privatleistungen.

In der Regel finden die Kontrolltermine alle 4–8 Wochen statt, abhängig von der Behandlungsmethode. Dabei wird die Spange kontrolliert, angepasst oder nachgestellt.

Unbehandelte Fehlstellungen können zu funktionellen Problemen, Kiefergelenksbeschwerden, Zahnverschleiß oder einer erschwerten Zahnpflege führen, was langfristig die Zahngesundheit gefährdet.